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   BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05   

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BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 1 WB 23.05 (https://dejure.org/2006,20999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 784
  • DÖV 2007, 665
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 55.98

    Anfechtung einer Beurteilung wegen eines Verstoßes gegen dem Beurteilten in Bezug

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte ist jedoch an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N.).

    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).

    Mit einem derartigen Verhalten macht er sich nicht befangen (Beschluss vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N.).

    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung - wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten - mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - <BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 15 = ZBR 2002, 280> m.w.N. und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 17.01

    Beurteilung eines Beamten - Verstoß gegen die Grundsätze einer Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Gleichwohl kann der Soldat eine Beurteilung - wie auch die Stellungnahme des höheren Vorgesetzten - mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - <BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1 a SLV Nr. 15 = ZBR 2002, 280> m.w.N. und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten vom 7. Juni 2004 ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 24.05.

    Die Beschwerdeakte des Insp - 008/04 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 24.05 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 21.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Änderung von

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV (zuvor § 1 a Abs. 2 SLV a.F.) Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - jeweils m.w.N. und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 141.87

    Beurteilung - Stellungnahme - Befangenheit - Wehrrecht - Soldat - Beurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 48.99

    Antrag auf Aufhebung der Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten zu einer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch den Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - <BVerwGE 86, 59 [61]>, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 -).
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 70.88

    Antrag auf Außervollzugsetzung der Versetzung - Möglichkeit der Anfechtung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 WB 44.96

    Antrag eines Soldaten auf Überprüfung einer Stellungnahme zu der Beurteilung "im

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05
    Denn dadurch wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - <BVerwGE 106, 318 = NVwZ 1998, 1302 = DVBl 1998, 1076> und Beschlüsse vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 70.88 - , vom 27. November 1996 - BVerwG 1 WB 44.96 - und vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - ).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der

    Gleichwohl kann ein Soldat oder eine Soldatin eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm oder ihr in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16, vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5, vom 8. März 2006 a.a.O. und vom 11. März 2008 a.a.O.).

    Ebenso stellen grundsätzlich weder eine kritische Einschätzung der Arbeitsweise und des sonstigen dienstlichen Verhaltens des beurteilten Soldaten noch das Bestehen dienstlich veranlasster Spannungen als solche die Erwartung in Frage, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 318 und Beschluss vom 8. März 2006 a.a.O. m.w.N.).

    Eine (objektiv) schlechte Beurteilung berechtigt für sich genommen, das heißt ohne Hinzutreten weiterer Umstände, nicht zu Zweifeln an der Unbefangenheit des Beurteilenden (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 m.w.N.; vgl. auch Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv 20/6).

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 24.05
    Das Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Beurteilung vom 9. Januar 2004 ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 1 WB 23.05.

    Seine diesbezüglichen Rügen hat der Antragsteller im Verfahren BVerwG 1 WB 23.05 im Einzelnen ausgeführt.

    Die Beschwerdeakte des Insp - 008/04 -, die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 23.05 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Da die Beurteilung des OTA Dr. M., wie der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 1 WB 23.05 entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden ist, liegen insoweit keine Wertungsfehler vor, die formell auf die Ausführungen im Abschnitt L. 01 durchschlagen und allein deshalb zur Aufhebung der Stellungnahme nötigen könnten.

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07

    Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung;

    Gleichwohl kann ein Soldat oder eine Soldatin eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm oder ihr in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 ).

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 17.01 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 16 jeweils m.w.N., vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 5 und vom 8. März 2006 a.a.O.).

    Der für die Beurteilung zuständige nationale Vorgesetzte ist an die in den Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Werturteile indessen nicht in der Weise gebunden, dass er sie in seine Beurteilung "fortschreibend" übernehmen müsste (stRspr, Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55.98, 66.98 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 6 = NZWehrr 1999, 204 und vom 8. März 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11

    Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch

    Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, in den wertenden Abschnitten einer planmäßigen Beurteilung im Einzelnen auszuführen, in welchem Umfang die darin getroffene Gesamtwürdigung auf eigenen Erkenntnissen und auf Beiträgen Dritter beruht (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7).

    Abgesehen davon, dass sich die Einwendungen in der Sache als unbegründet erwiesen haben, rechtfertigt der Umstand, dass sich der Antragsteller ungerecht beurteilt sieht und der Auffassung ist, es werde an einer fehlerhaften Beurteilung um jeden Preis festgehalten, nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände Zweifel an der Unbefangenheit (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 7 m.w.N.; vgl. auch Nr. 305 Buchst. c Satz 2 ZDv 20/6).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn 21 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020, a. a. O., Rn 36).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 8.11

    Anforderung einer Sonderbeurteilung eines Berufssoldaten vom Personalamt der

    Wenn das Bundesministerium der Verteidigung auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 2 SLV Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, kann das Gericht bei gegebenem Anlass im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und mit den gesetzlichen Regelungen, speziell mit denen der Soldatenlaufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und mit sonstigen Rechtsvorschriften in Einklang stehen (Beschlüsse vom 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 15, vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 - jeweils m.w.N.).

    Schwankungen im Leistungs- und Persönlichkeitsbild, die aus unterschiedlichen Gegebenheiten und deren Bewertung durch die Beurteilenden herrühren, sind erfahrungsgemäß jederzeit möglich; sie geben für sich genommen objektiv keinen Anlass zu der Annahme, eine schlechte(re) Beurteilung müsse notwendigerweise Ausdruck einer Befangenheit des Beurteilenden sein (stRspr, Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 - BVerwGE 86, 59 -, vom 29. April 1999 a.a.O., vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 48.99 - und vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 23.05 - Rn. 28 ), zumal die unterschiedlichen Bewertungen Erkenntnisse aus verschiedenen Beurteilungszeiträumen betreffen.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn. 5 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22f.; Urteil vom 28.2.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21f.; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 ME 160/21
  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17

    Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere

  • BVerwG, 03.01.2014 - 1 WNB 4.13

    Die Auslegung einer Verwaltungsvorschrift als im Rechtsbeschwerdeverfahren zu

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • BVerwG, 15.12.2008 - 1 WB 70.08
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